Jahresbeiträge ab 2019:
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre 36 €
Schüler bzw. Studenten* 36 €
Rentner 42 €
Erwachsene 72 €
Familienbeitrag 108 €
Ehrenmitglieder frei
Der jährliche Beitragseinzug wird in jedem Jahr im SEPA-Lastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenznummer (entspricht der Mitgliedsnummer im Verein) am 1. Werktag des Monats März durchgeführt. Für die während eines Jahres neu eintretenden Mitglieder wird für das entsprechende Kalenderjahr nach Eintritt nur noch ein anteiliger Beitrag eingezogen.
Für Jugendliche, die zwar das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich im Beitragsjahr jedoch noch in Ausbildung (Schule, Studium, Lehre etc.) befinden, wird so lange noch der Beitrag für Jugendliche bzw. als Mitglied im Familienbeitrag erhoben, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Voraussetzung für diese Sonderregelung ist jedoch die Vorlage einer Bestätigung der Ausbildungsstätte, aus der das voraussichtliche Ende der Ausbildung hervorgeht, bis spätestens 15. Februar (Kontakte siehe unten), falls dies nicht schon in der Vergangenheit an unsere Mitgliederverwaltung gemeldet worden ist. Ansonsten wird automatisch eine Einstufung als Erwachsener vorgenommen.
Erwachsene, die schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres Rentner oder Pensionäre geworden sind, zahlen ab dem darauf folgenden Jahr den Beitrag für Rentner. Auch hierfür ist eine Meldung an die Mitgliederverwaltung bis spätestens 15. Februar erforderlich. Ansonsten wird bis zum 65. Lebensjahr der Beitrag für Erwachsene abgebucht.
Beim Eltern- und Kind-Turnen müssen beide (Elternteil und Kind) angemeldet werden.
Beim Kinderturnen reicht es, wenn nur das Kind angemeldet ist.
Bitte erteilen Sie uns nach Möglichkeit eine Einzugsermächtigung.
Falls Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen Sie bitte den Mitgliedsbeitrag unaufgefordert bis zum 15.02.
auf unser Beitragskonto IBAN DE93 7956 2514 0002 0177 33
bei der Raiffeisenbank Aschaffenburg e.G. Eine separate Aufforderung erfolgt nicht.
Eine Kündigung
der Mitgliedschaft ist immer nur zum 31.12. eines jeden Jahres bis spätestens 30.09.
möglich. Die Kündigung hat schriftlich an den Vorstand bzw. die Mitgliederverwaltung zu erfolgen. Bei Kündigung während des Jahres kann kein Beitrag zurückerstattet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung.